-Le rêve de Charles Quint, un château impérial à Luxemboug, Luxembourg 2020, ISBN:978-2-9199636-1-4,

Preis:20.-€

Kurzfassung:

 Ein Traumschloss für Kaiser Karls V. in Luxemburg

                            Luxembourg 2020, ISBN:978-2-9199636-1-4,Preis:20.-€

 Überlegungen zum Schloss Mansfeld

 

Peter-Ernst, Graf von Mansfeld, residierte in Brüssel, dies auch noch nach seiner Ernennung, im Jahre 1542, zum Gouverneur des Herzogtums Luxemburg und der Grafschaften Chiny und Namur. Dort ließ sich ebenfalls der letzte noch lebende seiner rechtmäßigen Söhne nieder. Erst 1594, im Alter von 77 Jahren, zog Peter-Ernst sich nach Luxemburg zurück, und verbrachte seine letzten zehn Lebensjahre auf Schloss La Fontaine.

 

Für wen hatte er dieses prächtige Schloss errichten lassen, und weshalb vermachte er es in seinem Testament von 1602 dem spanischen Königshaus? Es wird angenommen, dass das Schloss mit Schulden belastet war, weshalb er diese Entscheidung traf. Doch dafür fehlt der konkrete Nachweis. Außerdem ist dem besagten Testament zu entnehmen, dass König Philipp II. von Spanien bei Mansfeld verschuldet war, und diesem daher bis zur Begleichung der Schuld, die Herrschaft Vianden untergeordnet blieb.

 

In der Korrespondenz mit seiner Lieblingsschwester Maria von Ungarn bekundete Kaiser Karl V. seine Ungeduld, den Garten und Wald (le parc et la forest) fertiggestellt zu sehen, um darin spazieren zu können, ohne nähere Angaben, wo diese zu suchen seien. Andrerseits zeigte sich Graf Mansfeld, während seiner französischen Gefangenschaft in Vincennes sehr bekümmert darüber, dem Kaiser nicht zu Diensten stehen zu können. In seinem Tagebuch der Gefangenschaft (Le Journal de Captivité) erwähnt er immer wieder die „besonderen Angelegenheiten“ (les particuliers affaires), ohne je zu verraten, was damit gemeint sei. Gegen Ende seines Tagebuches bringt er die „besonderen Angelegenheiten“ in Zusammenhang mit Luxemburg.

 

Daher meine Überlegung, dass der Bau des Schlosses im Auftrag Karls V. erfolgte, der sich an diesem vortrefflichen, von Quellen gespeisten Ort, eine Sommer-Residenz errichten lassen wollte. Dem Gouverneur von Luxemburg fiel dann die Aufgabe zu, den Aufbau zu überwachen. Zudem musste verschwiegen werden, dass dieser nicht der Eigentümer, sondern nur der Bauherr war.

 

Dem kann nun entgegnet werden, dass Karl V. bereits 1558 verstarb, der Schlossbau jedoch erst 1563 begonnen wurde. Geht man jedoch davon aus, dass La Fontaine schon lange zuvor geplant war, und dann kurz nachdem Karl das Herzogtum Luxemburg offiziell zuerkannt worden war, mit den Vorarbeiten begonnen wurde, so erweist sich dieser Gedanke nicht mehr so abwegig: Große Teile der Infrastruktur, wie die Begradigung der Felswände, die Verlegung und Kanalisation des Flussbettes der Alzette, das Auffangen und Weiterleiten der Quellen, das Anlegen von Springbrunnen, Gärten, Alleen, und Fundamenten, der Aufbau des älteren Gebäudes, das vielleicht als Karls Jagdschloss gedacht war, und der einer Schlossmauer, welche die Parkanlage an drei Seiten abgrenzte, sowie der langen Mauer welche das Tier- oder Jagdgehege umgab, all dies mag 1563 bereits fertiggestellt gewesen sein, so dass dann mit der Errichtung des eigentlichen Renaissance-Schlosses begonnen werden konnte.

 

Peter-Ernst, der möglicherweise für den Bau von Karl V. Gold aus Neu-Spanien erhalten hatte, führte das Projekt nach dessen Ableben weiter und bezog das Schloss dann später selbst. Bedenkt man, welche Schätze in Clausen angehäuft wurden – Historiengemälde, Herrscherporträts, Tapisserien, Antiquitäten, Skulpturen (darunter die der ersten römischen Kaiser) sowie Sammlungen von exotischen Vögeln und Pflanzen –, so ergibt sich mit Evidenz die Einsicht, dass Schloss La Fontaine in Luxemburg ursprünglich für denjenigen gedacht war, in dessen Reich die Sonne nie unterging.